Kosten für Jugendherbergen durch Gebäudeenergiegesetz
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung kann keine Angaben machen, wie hoch der durchschnittliche Investitionsbedarf in Gebäuden von Jugendherbergen, Schullandheimen oder Familienferienstätten durch die Novellierung des Gebäudenenergiegesetzes (GEG) ist. Das geht aus der Antwort (20/7494) auf eine Kleine Anfrage (29/7175) der CDU/CSU-Fraktion hervor.
„Der durchschnittliche Investitionsbedarf kann auf Grund fehlender Daten nicht ermittelt werden und ist für den Einzelfall auch nicht aussagekräftig“, schreibt die Bundesregierung. Neben dem direkten Heizungstausch könnten „niedrig investive Umfeldmaßnahmen - wie der Tausch einzelner Heizkörper - je nach gewählter Versorgungslösung erforderlich werden“. Umfangreiche energetische Sanierungen seien hinsichtlich weiterer Energieeinsparung meist sinnvoll, für den Heizungstausch aber grundsätzlich nicht erforderlich.