11.07.2023 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 546/2023

Bislang nur vorläufige Zahlen zu Eco Schemes

Berlin: (hib/NKI) Zu den abweichenden Inanspruchnahmen von Eco Schemes, sogenannten Ökoregelungen im Rahmen der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP), kann die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen treffen, da nur vorläufige und unvollständige Zahlen der Länder vorliegen. „Es gilt aber zu beachten, dass Sonderregelungen, die nach dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine eingeführt wurden, einen Einfluss auf die Annahme der Öko-Regelungen haben“, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/7553) auf eine Kleine Anfrage (20/7340) der AfD-Fraktion.

Ausgangspunkt für die Anfrage war eine Mitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, wonach die Nachfrage bestimmter Eco Schemes, vor allem die Fördermittel für den Agroforst, von den landwirtschaftlichen Betrieben weit weniger in Anspruch genommen wurden, als vom bundeseigenen Thünen-Institut berechnet.

Die Zahlungen für die Öko-Regelungen würden, wie alle Direktzahlungen, von den Bundesländern ausgezahlt. Die ersten vorläufigen und unvollständigen Antragszahlen der Länder ließen keine abschließende Berechnung der Auszahlungen der Öko-Regelungen zum jetzigen Zeitpunkt zu, heißt es in der Antwort.

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