11.07.2023 Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz — Antwort — hib 548/2023

Regierung zu Schäden durch Saatkrähen

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung sieht keinen Grund, den Schutzstatus von Saatkrähen abzusenken. Das geht aus einer Antwort (20/7544) auf eine Kleine Anfrage (20/7283)der AfD-Fraktion hervor. Diese hatte auf wirtschaftliche Schäden verwiesen, die Landwirten durch die Rabenvögel entstünden und sich unter anderem nach Informationen zum Saatkrähen-Bestand in Deutschland, zur Höhe der Schäden und nach möglichen Gegenmaßnahmen erkundigt.

Laut Antwort der Bundesregierung weist der Saatkrähenbestand in Deutschland zwar „einen positiven Trend“ auf. Doch sei dies keine bundesweit einheitliche Entwicklung. In Sachsen etwa, heißt es weiter, sei die Krähenart in der Roten Liste als „stark gefährdet“ gekennzeichnet.

Schäden in der Landwirtschaft seien zudem nach Kenntnis der Bundesregierung kein flächendeckendes, sondern ein lokales Phänomen im süddeutschen Raum. Quantifizierbare Angaben lägen ihr nicht vor. Die Bundesregierung verweist zudem darauf, dass Saatkrähen durch das Fressen von „Schadinsekten“ auch dazu beitragen könnten, landwirtschaftliche Schäden zu vermeiden.

Als zugelassene Maßnahmen zur „Vergrämung“ der Vögel listet die Bundesregierung unter anderem Knallapparate, Ballons, Flatterbänder und sogar den Einsatz von Greifvögeln auf. Ein Absenken des Schutzstatus dagegen befürwortet die Bundesregierung nicht. Die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten - insbesondere das Erteilen einer artenschutzrechtlichen Ausnahme - reichten aus, um etwaige Probleme in den Ländern zu lösen. Es bedürfe dazu keiner Änderung der EU-Vogelschutzrichtlinie, schreibt die Bundesregierung.

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