12.07.2023 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 550/2023

Bundesregierung verteidigt Gebührenverordnung für Tierärzte

Berlin: (hib/NKI) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft möchte keinen juristischen Rat zu der neuen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) einholen, heißt es in einer Antwort (20/7562) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/7317) der AfD-Fraktion.

Von Seiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft wurde die GOT im Rahmen mehrerer Verfahren von der EU-Kommission in den Jahren 2012 und 2013 intensiv geprüft und mit den Vorschriften als vereinbar angesehen. Die EU-Kommission habe keine Bedenken gegen die GOT geäußert, schreibt die Bundesregierung.

Eine Abschaffung der Gebührenordnungen für Tierärzte, wie sie in Länder wie den Niederlanden, Schweden, Dänemark und Großbritannien erfolgt seien, verfolge die Bundesregierung nicht. Im Gegenteil, die GOT gelte als Steuerungsinstrument zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, des Verbraucherschutzes und des Tierschutzes, mit dem „die Attraktivität der kurativen tierärztlichen Tätigkeit erhalten und damit eine möglichst flächendeckende Tierversorgung auch durch kleine und mittlere Tierarztpraxen gewährleistet werden soll“, heißt es in dem Papier. Die Arbeit der Tierärzte sei zudem wichtig, um eine frühzeitige Erkennung von Zoonosen und deren Bekämpfung sicherzustellen. Auch sorge die GOT dafür, durch Transparenz und Nachprüfbarkeit der Kosten Verbraucher zu schützen und Tieren eine angemessene Behandlung zuteilwerden zu lassen. Verhandlungen über den Preis vor der Behandlung entfielen.

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