14.07.2023 Kultur und Medien — Antwort — hib 553/2023

Honorarzahlungen von Ministerien an Journalisten

Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung hat ihre Antwort (20/7546) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/6317) nach der Zahlung von Honoraren von Bundesministerien an Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und privatrechtlicher Medien für Moderationen, Präsentationen, Beratungen, Expertisen, Interviews, Rhetorik- und Sprachtraining sowie ähnlichen Leistungen in den Jahren 2013 bis 2017 mit Verweis auf die Wahrung der Rechte Dritter in weiten Teilen als vertraulich eingestuft. Diese Teile der Antwort können deshalb ausschließlich in der Geheimschutzstelle des Bundestages nach den Maßgaben der Geheimschutzordnung eingesehen werden.

Die AfD-Fraktion hatte in ihrer Kleinen Anfrage nicht nur nach der Höhe der gezahlten Honorare und der erbrachten Leistungen gefragt, sondern auch konkret nach den Namen der beauftragten Journalisten. In den öffentlich zugänglichen Teilen der Antwort werden von der Bundesregierung nur jene Honorare von Journalisten aufgeführt, die einer Veröffentlichung zugestimmt haben.

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