Zwei-Säulen-Modell im Umgang mit Cannabis
Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben die völker- und europarechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit Cannabis geprüft und die mit dem Rechtsetzungsvorhaben verbundenen rechtlichen Risiken abgewogen. Im Ergebnis hätten die an dem Gesetzgebungsvorhaben zu Cannabis beteiligten Ressorts die vorliegenden Eckpunkte zu einem Zwei-Säulen-Modell weiterentwickelt, heißt es in der Antwort (20/7693) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/7440) der Linksfraktion.
Das Modell sieht den Angaben zufolge in einer ersten Säule den straffreien Besitz zum Eigenkonsum von bis zu 25 Gramm und straffreien privaten Eigenanbau von bis zu drei weiblichen Pflanzen sowie die Erlaubnis eines privaten gemeinschaftlichen Eigenanbaus in nicht-gewinnorientierten Vereinigungen vor.
In der zweiten Säule soll in regional und zeitlich begrenzten Modellvorhaben eine Abgabe an erwachsene Einwohner bestimmter Kreise oder Städte über kommerzielle Lieferketten erprobt werden. Mit der zweiten Säule sollen die Auswirkungen einer kommerziellen Lieferkette auf den Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz sowie den Schwarzmarkt wissenschaftlich untersucht werden.