Soziokulturelles Existenzminimum von Kindern
Berlin: (hib/STO) Um die Kindergrundsicherung und die Neudefinition des soziokulturellen Existenzminimums von Kindern geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/7672) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/7413). Danach wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Kindergrundsicherung „ohne bürokratische Hürden direkt bei den Kindern ankommen und ihr neu zu definierendes soziokulturelles Existenzminimum sichern“ soll. Die konkrete Ausgestaltung der Kindergrundsicherung werde derzeit innerhalb der Bundesregierung beraten, heißt es in der Antwort vom 6. Juli 2023 weiter. Gegenstand der Beratungen zur Ausgestaltung der Kindergrundsicherung sind laut Vorlage auch die Bedarfe für Bildung und Teilhabe als Bestandteil des spezifischen soziokulturellen Existenzminimums.
Wie die Bundesregierung zugleich ausführt, hat die innerhalb der Interministeriellen Arbeitsgruppe Kindergrundsicherung eingesetzte Facharbeitsgruppe zur Neudefinition des soziokulturellen Existenzminimums von Kindern im vergangenen Jahr an drei Sitzungsterminen getagt. In dieser Facharbeitsgruppe seien „unverändert die an dieser Thematik beteiligten Ressorts vertreten“. Neben dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales seien dies das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesfinanzministerium, das Bundesjustizministerium und das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Das Bundeskanzleramt ist der Antwort zufolge ebenfalls in der Facharbeitsgruppe vertreten.