Keine festangestellten Fotografen, Stylisten und Visagisten
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung beschäftigt keine festangestellten Fotografen und Fotografinnen, Stylisten und Stylisten sowie Visagisten und Visagistinnen. Dies geht aus ihrer Antwort (20/7729) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/7332) hervor. Die Bundesministerien haben den Angaben zufolge jedoch Aufträge an Angehörige der jeweiligen Berufsgruppen erteilt mit folgenden Ausnahmen: das Bundesjustizministerium und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr haben keine Aufträge an Stylisten und Visagisten vergeben. Das Bundesverteidigungsministerium habe einen Rahmenvertrag mit Fotografen, aus dem bislang jedoch nicht abgerufen worden sei. Vergütet werde auf Grundlage der jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen.
Vom 1. Januar 2023 bis 20. Juli 2023 seien in den Bundesministerien für Leistungen von Frisören, Visagisten, Kosmetikern und Fotografen Kosten in Höhe von 452.354,30 Euro (brutto) bezahlt worden, teilt die Regierung weiter mit. Die Summe beinhalte in der Regel auch Zuschläge für Reisen oder Material. Mögliche Reisekosten, die im Rahmen der Mitreise als Teil einer offiziellen Delegation entstanden sind, würden nicht gesondert erfasst und seien darin nicht enthalten. Lohn oder Besoldung für festangestellte Personen, die solche Leistungen erbracht haben, seien in der genannten Summe ebenfalls nicht enthalten. Die Maskenbildnerin von Außenministerin Annalena Baerbock war laut Regierung seit Jahresbeginn 2022 an 157 Terminen im Inland und 76 Terminen im Ausland ausschließlich als Visagistin tätig.