24.07.2023 Finanzen — Antwort — hib 566/2023

Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung

Berlin: (hib/STO) Über die neue Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/7755) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/7515). Danach ist die ZfS seit dem 1. Januar 2023 im Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums eingerichtet, Sie führt den Angaben zufolge „administrative Vermögensermittlungen zu gelisteten Personen und Entitäten“ und koordiniert die Sanktionsdurchsetzung in diesem Bereich der Finanzsanktionen.

Von den 91 geplanten Arbeitskräften im Jahr 2023 befänden sich derzeit 58 Beschäftigte im Dienst, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 13. Juli weiter. Von diesen aktuell 58 Beschäftigten der ZfS seien 55 in Vollzeit und drei in Teilzeit beschäftigt. 47 der bereits eingesetzten Beschäftigten werden laut Vorlage derzeit als Finanzermittlerinnen und -ermittler beschäftigt.

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