Regierung fördert Wärmewende mit 19 Milliarden Euro
Berlin: (hib/MIS) Der Begriff Wärmewende umfasst alle Aktivitäten, die darauf abzielen, Wärmeenergie einzusparen und den Wärmeverbrauch zu dekarbonisieren, etwa durch die Nutzung erneuerbarer Energien oder nicht vermeidbarer Abwärme. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/7758) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/7271) zur kommunalen Wärmeplanung als Instrument der Wärmewende hervor. Ziel der Wärmewende sei es, zum Erreichen der gesetzlich rechtsverbindlich verankerten Treibhausgasneutralität Deutschlands bis 2045 beizutragen. Ebenso trägt die Wärmewende dazu bei, die Importabhängigkeit von einzelnen Staaten abzubauen und eine bezahlbare Wärmeversorgung dauerhaft zu sichern.
Des Weiteren weist die Regierung auf den „sehr hohen Stellenwert“ der Wärmeplanung hin, da die Wärmebereitstellung zurzeit für rund die Hälfte des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland verantwortlich sei und die Wärmeerzeugung noch zu großen Teilen auf der Verbrennung klimaschädlicher fossiler Energieträger basiere. Vor diesem Hintergrund bestehe im Wärmebereich ein besonders hoher Handlungsdruck zur Effizienzsteigerung und zum Umstieg auf klimaneutrale Wärmequellen, um die Klimaschutzziele erreichen zu können.
Zur Frage der Förderung der Wärmewende erklärt die Regierung, im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gebe es verschiedene Bundesprogramme, aus denen auch oder vorrangig Maßnahmen zur Wärmewende gefördert werden. Hierunter fielen etwa die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) sowie für effiziente Wärmenetze (BEW), die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft, das Aufbauprogramm Wärmepumpe, die Förderung der seriellen Sanierung, oder die Nationale Klimaschutzinitiative sowie verschiedene Programme zur Beratung und Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen. Insgesamt seien im laufenden Bundeshaushalt 2023 für die Programme Ausgaben von knapp 19 Milliarden Euro vorgesehen.