Nebentätigkeiten von Mitarbeitern des Deutschlandradios
Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung macht keine Angaben zur Vereinbarkeit vergüteter Nebentätigkeiten von Mitarbeitern des Deutschlandradios für Bundes- und Landesministerien mit den Richtlinien des Senders. Dies teilt sie in ihrer Antwort (20/7875) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/7724) unter Verweis auf die nicht vorhandene Fachaufsicht mit. Das Deutschlandradio sei eine gemeinnützige Körperschaft des öffentlichen Rechts, unterliege der Gesetzgebungszuständigkeit der Länder und habe das Recht zur Selbstverwaltung. Der Bundesregierung obliege weder eine Fach- noch eine Rechtsaufsicht über das Deutschlandradio, heißt es in der Antwort. Bei der Ausübung des Selbstverwaltungsrechts werd das Deutschlandradio durch den Hörfunkrat und Verwaltungsrat kontrolliert.