04.08.2023 Kultur und Medien — Antwort — hib 586/2023

Nebentätigkeiten von Mitarbeitern der Deutschen Welle

Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung macht keine Angaben zur Vereinbarkeit vergüteter Nebentätigkeiten von Mitarbeitern der Deutschen Welle für Bundes- und Landesministerien mit dem Verhaltenskodex des Auslandsenders. Dies teilt sie in ihrer Antwort (20/7876) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/7722) unter Verweis auf die nicht vorhandene Fachaufsicht der Bundesregierung über den Sender mit. Gemäß des Gebots der Staatsferne im Rundfunk führe die Bundesregierung zwar die Rechtsaufsicht, nicht aber die Fachaufsicht über die Deutsche Welle, heißt es in der Antwort. Der Sender habe gemäß des Deutsche-Welle-Gesetzes das Recht zur Selbstverwaltung, zu dem auch die Personalhoheit gehöre. Bei der Ausübung des Selbstverwaltungsrechts werde die Deutsche durch den Rundfunkrat und Verwaltungsrat kontrolliert. Die in personellen Angelegenheiten vorrangig zuständige Kontrollinstanz sei der Verwaltungsrat.

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