Wölfe werden streng geschützt
Berlin: (hib/MIS) Deutschland ist nach Angaben der Bundesregierung durch mehrere internationale Übereinkommen und europäische Regelungen dazu verpflichtet, Wölfe streng zu schützen. Abschüsse seien daher nicht zulässig, außer wenn Nutztiere gerissen würden, heißt es in der Antwort (20/7890) der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/7367).
Abschüsse aufgrund von Nutztierrissen liegen den Angaben zufolge im Zuständigkeitsbereich der Länder. Wie aus der Antwort hervorgeht, gab es 2021/22 in Deutschland 162 Wolfsrudel, 47 Paare und 21 territoriale Einzeltiere. Zur Frage nach statistischen Unsicherheiten heißt es: „Bei der Erhebung der Anzahl der Wolfsterritorien durch die Bundesländer handelt es sich um einen Zensus: Das heißt, die Anzahl der Territorien wird gezählt und nicht geschätzt und enthält daher keinen statistischen Unsicherheitsfaktor.“
Die Bundesregierung ermögliche den Ländern im Rahmen des Fördergrundsatzes Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, die Weidetierhalter mit einer bis zu 100-prozentigen Förderung von Präventionsmaßnahmen zu unterstützen. Gefördert werden demnach unter anderem der Erwerb und die Installation wolfsabweisender Schutzzäune und die Errichtung eines sogenannten Untergrabeschutzes. Die Umsetzung liege in der Zuständigkeit der Länder.