Regierung verweist auf Brief an VN-Sonderberichterstatter
Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung hat am 1. Juni 2023 auf die Gemeinsame Mitteilung der sieben Sonderberichterstatter des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (VN) geantwortet. Darauf weist sie in ihrer Antwort (20/7905) auf eine Kleine Anfrage (20/7510) der Fraktion Die Linke zur Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit in Namibia hin. Das Schreiben ist in der Antwort verlinkt.
Die Linke hatte unter anderem gefragt, wann die Bundesregierung auf das Schreiben geantwortet habe, dessen Beantwortungsfrist sie zuvor mit dem 8. Mai 2023 angegeben hatte. Außerdem hatte die Fraktion in der Vorbemerkung zu ihrer Anfrage darauf verwiesen, dass die VN-Sonderberichterstatter kritisiert hätten, dass die „Gemeinsame Erklärung“ Namibias und Deutschland von Ende Mai 2021 keine wirksamen Wiedergutmachungsmaßnahmen seien.
Die Bundesregierung bekennt sich hingegen in ihrer Antwort auf die Anfrage dazu, dass ihr die Aufarbeitung deutschen kolonialen Unrechts ein wichtiges Anliegen sei. Die Verbrechen an den Volksgruppen der Herero und Name bezeichnet sie ausdrücklich als „Völkermord“.