Bundesregierung: Kein Änderungsbedarf bei Hilfsmitteln
Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung hält die geltenden Regelungen für die Aufnahme von neuen Hilfsmitteln in die Erstattung der gesetzlichen Krankenkassen für ausreichend. Das schreibt sie in ihrer Antwort (20/7949) auf eine Kleine Anfrage (20/7765) der CDU/CSU-Fraktion. Diese hatte unter anderem gefragt, welche Maßnahmen nach Ansicht der Bundesregierung nötig seien, um Verzögerungen in den Antragsverfahren zu verhindern.
Dazu schreibt die Bundesregierung: „Die Bearbeitung der Anträge auf Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis sind komplexe und teilweise individuelle Sachverhalte, die im Sinne der qualitätsgesicherten Versorgung der Versicherten gewissenhaft geprüft werden müssen. Nicht im Einvernehmen erfolgte Fristüberschreitungen kommen nach Auskunft des GKV-SV nur selten vor.“
Die Unionsfraktion hatte in ihrer Vorbemerkung erklärt, dass Patienten faktisch nicht mit Hilfsmitteln wie medizinischen Kompressionsstrümpfen, Bandagen, Orthesen oder Einlagen versorgt würden, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis (HMV) gelistet seien. Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort gleichwohl, dass das HMV keinen abschließenden Leistungskatalog darstelle, „sondern eine Auslegungs- und Orientierungshilfe für alle Beteiligten“. Sie gesteht aber zu, dass „es wegen seiner Auswirkungen auf das Verordnungsverhalten der Ärztinnen und Ärzte eine marktsteuernde Wirkung“ habe.
Insgesamt dauern die Antragsverfahren für die Aufnahme eines Hilfsmittels ins HMV laut der Antwort im Schnitt 62 Tage, bei neuartigen Produkten 203 Tage, jeweils ohne Widerspruchsverfahren. Im Zeitraum 18. Juli 2022 bis 19. Juli 2023 seien 34 neuartige Produkte ins HMV aufgenommen worden. Seit Oktober 2019 seien insgesamt 15.782 Antragsverfahren auf Aufnahme ins HMV geführt worden. In 17 Fällen habe sich daran ein Klageverfahren angeschlossen. „Ein gesetzlicher Anpassungsbedarf ergibt sich hieraus nicht“, schreibt die Bundesregierung.