Bundesländer zuständig für Sicherung von Parteitagen
Berlin: (hib/BAL) Die Sicherung und Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit Veranstaltungen wie Parteitagen liegt im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich in der Zuständigkeit der Länder. Das schreibt die Bundesregierung in der Vorbemerkung zu ihrer Antwort (20/7965) auf eine Kleine Anfrage (20/7825) der AfD-Fraktion mit dem Titel „Bundesparteitag der AfD in Magdeburg und Sicherheitsmaßnahmen“.
„Die Länder treffen die Gefährdungsbewertungen und Maßnahmen zum unmittelbaren Schutz“, schreibt die Bundesregierung in der Antwort. Zu den Personen- und Objektschutzmaßnahmen der Länder nehme die Bundesregierung auf Grund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes grundsätzlich nicht Stellung. Gleichwohl stünden die Sicherheitsbehörden des Bundes im engen Austausch sowohl untereinander und als auch mit den Behörden der Länder.