Haushalt 2024: Innen-Etat soll gegenüber Vorjahr sinken
Berlin: (hib/SCR) Im Etat des Bundesministeriums des Innern und für Heimat sind laut Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 (20/7800) im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 12,9 Milliarden Euro vorgesehen. Das Soll für 2023 liegt bei 13,09 Milliarden Euro. Bundesministerin Nancy Faeser (SPD) kann mit Einnahmen von 719,13 Millionen Euro rechnen (2023: 641,75 Millionen Euro). Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Jahre sollen in Höhe von 3,49 Milliarden Euro ausgebracht werden. Der Einzelplan soll am Donnerstag, 7. September 2023, erstmalig beraten werden.
Der Großteil der Ausgaben fällt bei der Bundespolizei (Kapitel 0624) an, die dem Geschäftsbereich des BMI zugeordnet ist. Dafür sollen im nächsten Jahr 4,28 Milliarden Euro ausgegeben werden können im Vergleich zu 4,14 Milliarden Euro in diesem Jahr. Für das Bundeskriminalamt (Kapitel 0624) sind Ausgaben in Höhe von 871,45 Millionen Euro vorgesehen, etwa 4,25 Millionen Euro weniger als in diesem Jahr. Für das Bundesamt für Verfassungsschutz (Kapitel 0626) sind Ausgabe in Höhe von 468,88 Millionen Euro etatisiert, 586.000 Euro weniger als in diesem Jahr. Für die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (Kapitel 0629) sind Ausgaben in Höhe von 386,57 Millionen Euro (2023: 428,63 Millionen Euro) und für das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (Kapitel 0628) 162,13 Millionen Euro (2023: 211,2 Millionen Euro) veranschlagt.
Das Programmkapitel „Heimat, Gesellschaft und Verfassung“ sieht im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 759,83 Millionen Euro vor, in diesem Jahr sind es 667,39 Millionen Euro. Davon entfallen auf die Sportförderung 276,08 Millionen Euro (2023: 303,29 Millionen Euro, siehe separate Meldung). Deutlich höhere Ausgaben sind im Bereich „Verfassung“ (Titelgruppe 04) vorgesehen. Sie sollen 2024 254,6 Millionen Euro nach 122,57 Millionen Euro in diesem Jahr betragen. Grund hierfür sind die mit 131,2 Millionen Euro veranschlagten „Kosten der Bundestagswahlen sowie Kosten der Direktwahl zum Europäischen Parlament“. Im kommenden Jahr steht die EU-Wahl an. 2023 waren in diesen Titel 668.000 Euro veranschlagt.
Im Bereich „Heimat und gesellschaftlicher Zusammenhalt einschließlich interreligiöser Dialog“ (Titelgruppe 01) sind Ausgabe in Höhe von 229,16 Millionen Euro (2023: 241,53 Millionen Euro) vorgesehen. Geringer fallen unter anderem die Investitionszuschüsse an öffentliche Einrichtungen zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit aus, in diesen Titeln verzeichnet der Entwurf allerdings erhebliche Reste aus den Vorjahren.
Für die dem Geschäftsbereich zugeordnete Bundeszentrale für politische Bildung (Kapitel 0635) sind 2024 Ausgaben in Höhe von 75,98 Millionen Euro vorgesehen. Das sind rund 20,2 Millionen Euro weniger als in diesem Jahr. Rund 17 Millionen Euro der Kürzungen entfallen auf „Ausgaben der politischen Bildungsarbeit“.
Im Programmbereich „IT und Netzpolitik, Digitalfunk und Moderne Verwaltung“ (0602) sind im kommenden Jahr mit 1,09 Milliarden Euro deutliche Ausgabenkürzungen vorgesehen. In diesem Jahr liegt der Ansatz bei 1,53 Milliarden Euro. Zum Großteil geht der Ausgaberückgang auf Kürzungen im Bereich „Digitalisierung der Verwaltung und Verwaltungsdienstleistungen“ zurück. Hierfür sind für 2024 Ausgaben in Höhe von 3,3 Millionen Euro vorgesehen nach 377,23 in diesem Jahr. Die Kürzungen werden im Entwurf mit der „Anpassung an überjährige Planung“ begründet.
Für die dem Geschäftsbereich zugeordnete „Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich“ (ZITiS, Kapitel 0622) sind im kommenden Jahr Ausgabe in Höhe von 80,68 Millionen Euro vorgesehen, 1,42 Millionen Euro weniger als im laufenden Jahr. Der Etat des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik soll um 16,18 Millionen Euro auf 237,85 Millionen Euro sinken.
Im Programmkapitel „Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene“ (Kapitel 0603) sind im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 1,21 Milliarden Euro vorgesehen nach 1,15 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Das Gros davon entfällt auf den Bereich „Integration und Migration“ (Titelgruppe 01), für den 1,13 Milliarden Euro etatisiert sind (2023: 1,07 Milliarden Euro). Darunter sind beispielsweise 880 Millionen Euro für die Durchführung von Integrationskursen (2023: 757,8 Millionen Euro).
Für das dem Geschäftsbereich zugeordnete Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sind im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 818,7 Millionen Euro eingeplant. Das ist ein deutlicher Aufwuchs im Vergleich zum laufenden Jahr von 93,15 Millionen Euro. Rund 50 Millionen Euro mehr sollen etwa für „Dolmetscher, Übersetzer und sonstige Sachverständige“ ausgegeben werden.
Für das Bundesministerium selbst sind Ausgaben in Höhe von 218,1 Millionen Euro vorgesehen. Das sind rund 10,58 Millionen Euro weniger als im laufenden Jahr. Das Bundesverwaltungsamt soll mit Ausgaben von 474,38 Millionen Euro (2023: 495,31 Millionen Euro) und das Statistische Bundesamt mit Ausgaben von 249,19 Millionen Euro (2023: 223,8 Millionen Euro) zu Buche schlagen.