25.08.2023 Haushalt — Gesetzentwurf — hib 612/2023

Etats der Verfassungsorgane und oberster Bundesbehörden

Berlin: (hib/SCR) Teil des Regierungsentwurfes für den Bundeshaushalt 2024 (20/7800) sind auch die Etatansätze für die Verfassungsorgane. Im Etat des Bundespräsidenten und Bundespräsidialamts (Einzelplan 01) sind keine größeren Änderungen vorgesehen. Für 2024 wird danach mit Ausgaben in Höhe von 47,36 Millionen Euro gerechnet, das sind 2,38 Millionen Euro mehr als 2023. Das Plus verteilt sich fast ausschließlich auf gestiegene Personalausgaben (26,24 Millionen Euro, + 1,03 Millionen Euro) und gestiegene sächliche Verwaltungsausgaben (14,52 Millionen Euro, + 1,26 Millionen Euro).

Der Etat für den Deutschen Bundestag (Einzelplan 02) sieht im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 1,21 Milliarden Euro vor. Das sind 65,1 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. Mit 787,7 Millionen Euro (+ 37,13 Millionen Euro) bilden die Personalausgaben den größten Ausgabeposten. Wesentliche Änderungen an dem Einzelplan werden erst im parlamentarischen Verfahren vorgenommen.

Für den Bundesrat (Einzelplan 03) sind im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 39,95 Millionen Euro etatisiert. Das sind 723.000 Euro weniger als das Soll für 2023. Auch in der Länderkammer sind die Personalausgaben mit 20,98 Millionen Euro (+235.000 Euro) der größte Ausgabeposten.

Der Einzelplan des Bundesverfassungsgerichtes (Einzelplan 19) sieht für 2024 Ausgaben von 41,31 Millionen Euro vor. Das sind 849.000 Euro mehr als im laufenden Jahr.

Der Haushaltsentwurf enthält ferner die Etatansätze für drei oberste Bundesbehörden. Für den Bundesrechnungshof (Einzelplan 20) sind im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 191,81 Millionen Euro vorgesehen, das sind 4,85 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. Im Etat des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Einzelplan 21) sind in der Summe nur geringfügige Änderungen geplant. Der Ausgabeansatz soll mit 45,4 Millionen Euro 301.000 Euro unter dem Soll für 2023 liegen.

Deutlich weniger Ausgaben sind für den Unabhängigen Kontrollrat vorgesehen (Einzelplan 22). Für 2024 sollen diese elf Millionen Euro betragen und damit 5,34 Millionen Euro weniger als in 2023. Grund dafür sind unter anderem geringere Ausgaben für Investitionen und Dienstleistungsaufträge. Der Unabhängige Kontrollrat wurde im April 2021 gegründet.

Marginalspalte