29.08.2023 Verkehr — Antwort — hib 619/2023

Keine Antwort auf Verkehrsminister Wissings „Brandbrief“

Berlin: (hib/HAU) Auf das in Pressemeldungen als „Brandbrief“ bezeichnete Schreiben von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) vom 7. Juni 2023 an den Vizepräsidenten der Europäischen Kommission Frans Timmermans zum Thema Verbrenner-Aus gibt es aktuell noch keine Antwort der EU-Kommission. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/8072) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/7974) hervor.

Das Schreiben nehme Bezug auf die Erklärung der Europäischen Kommission vom 28. März 2023, in der sie sich ausdrücklich zur Technologieoffenheit bekenne und Zusagen mache, mit welchen Schritten sie den Erwägungsgrund 11 der Verordnung (EU) 2023/851 zur Berücksichtigung von Fahrzeugen, die ausschließlich mit CO2-neutralen Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs (sogenannten E-Fuels) betrieben werden (E-fuels-only-Fahrzeuge), umsetzen wolle, heißt es in der Antwort. Im Schreiben des Ministers sei noch einmal betont worden, „dass die Kommission entsprechend ihrer öffentlichen Zusage die angekündigten Schritte zeitnah umsetzt“.

Der Inhalt des Schreibens beziehe sich ausschließlich auf „innerhalb der Bundesregierung bereits abgestimmte Positionen“ und bitte um Darstellung des aktuellen Verfahrensstands. Daher sei keine erneute Abstimmung innerhalb der Bundesregierung erforderlich gewesen, wird auf konkrete Nachfrage mitgeteilt.

Basierend auf der Erklärung der Europäischen Kommission vom 28. März 2023 erwartet die Bundesregierung der Antwort zufolge die Vorlage zweier Verordnungsvorschläge: Zum einen werde ein Verordnungsvorschlag erwartet, der Bezug auf die Genehmigung von „E-fuels-only“-Fahrzeugen nimmt. Der Sachstand sei Anfang Juli 2023 erstmals im zuständigen Technischen Ausschuss Kraftfahrzeug (TCMV) mit den Mitgliedstaaten diskutiert worden, heißt es. Den vollständigen Verordnungsvorschlag habe die Europäische Kommission noch für diesen Sommer angekündigt, sodass er im nächsten regulären TCMV gemäß den Regeln des Komitologieverfahrens mit den Mitgliedsstaaten verhandelt werden könnte.

Zum anderen werde die Berücksichtigung dieser Fahrzeuge im Rahmen der Flottenzielwert-Verordnung erwartet. Die Europäische Kommission habe im zuständigen Sachverständigenausschuss der Kommission für die Entwicklung und Umsetzung der CO2-Politik für Straßenfahrzeuge („CO2 -Expertgroup“) mit der Konsultation der Interessensträger begonnen.

Ob die Bundesregierung beabsichtigt, sich einer möglichen Klage Polens vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen das Aus für Neuwagen mit Verbrennermotor anzuschließen, wenn der zwischen Bundesregierung und EU-Kommission erzielte Kompromiss nicht umgesetzt wird, wollte die Unionsfraktion außerdem wissen. „Nach der Veröffentlichung der Klage Polens im Amtsblatt der EU wird die Bundesregierung prüfen, wie sie sich zu dieser Fragestellung positioniert“, heißt es dazu in der Antwort.

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