30.08.2023 Klimaschutz und Energie — Antwort — hib 620/2023

CO2-Einsparung durch Heizungsgesetz noch unklar

Berlin: (hib/MIS) Der Bundesregierung liegen gegenwärtig noch keine abschließenden Abschätzungen vor, mit welchen CO2--Einsparungen durch die Umsetzung der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (20/6875) zu rechnen ist. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/8076) auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion (20/7923) zu „offenen Fragen zum Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes“ hervor. Auch zur Frage, wie viel geringer die Einsparungen durch die Umsetzung auf Basis der Formulierungshilfen gegenüber einer Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) auf Basis des ursprünglichen Kabinettsentwurfs ausfallen werden teilt die Regierung mit, dazu lägen ihr keine abschließenden Abschätzungen vor. Mit dem GEGG soll die Energiewende im Wärmebereich eingeleitet werden, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen.

Zum Förderkonzept mit Blick auf den avisierten Heizungsaustausch erklärt die Regierung, dass etwa 40 bis 45 Prozent der Haushalte im selbstgenutzten Eigentum (Eigenheim oder Wohnung) unter der Einkommensgrenze von 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen lägen und vom geplanten Einkommensbonus in Höhe von zusätzlich 30 Prozent der Investitionskosten profitieren könnten. Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen von 45.000 Euro sollten die Grundförderung von 30 Prozent und zusätzlich den Klima-Geschwindigkeitsbonus in Höhe von bis zu 20 Prozent erhalten, wenn deren Gasheizung zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens20 Jahre alt sei, oder sie eine Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung besäßen, die gegen eine neue klimafreundliche Heizung ausgetauscht werde. Bei entsprechender Bonusberechtigung könne zusätzlich auch noch der Wärmepumpenbonus gewährt werden. Zusätzlich sollten zinsvergünstigte Kredite mit langen Laufzeiten und Tilgungszuschüsse für Heizungstausch oder Effizienzmaßnahmen angeboten werden.Diese sollen alle Bürgerinnen und Bürger bis zu einem zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen von 90.000 Euro in Anspruch nehmen können.

Der Antwort zufolge rechnet die Bundesregierung außerdem nicht mit steigenden Gaspreisen in den nächsten Jahren. Danach rechne das Bundeswirtschafts- und -klimaschutzministerium (BMWK) bis 2035 trotz steigenden CO2-Preises sogar mit sinkende Preise für Verbraucher. Im Jahr 2035 soll demnach die Kilowattstunde Gas 14 Cent kosten. Aktuell sind es laut BMWK 16 Cent.

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