31.08.2023 Inneres und Heimat — Antrag — hib 622/2023

AfD will Bundespolizei-Befugnisse bei Abschiebungen stärken

Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion will die „Befugnisse der Bundespolizei bei Abschiebungen zur Bewältigung der Massenmigration stärken“. In einem Antrag (20/8156) fordert sie die Bundesregierung zugleich auf, eine zukünftige Gesetzesvorlage für ein neu einzuführendes Bundespolizeigesetz „in thematisch und gegebenenfalls auch zeitlich getrennte Gesetzespakete aufzuteilen, um damit auch die Chance einer Akzeptanz im Bundesrat zu erhöhen“.

In diesem Kontext soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion im Rahmen eines Gesetzentwurfs die Einräumung einer Befugnis vorsehen, vollziehbar ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige in gesetzlich definierten Fällen besonderer Bedeutung abschieben zu dürfen, wenn diese im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei wie etwa an Bahnhöfen oder Flughäfen aufgegriffen werden. „Fälle besonderer Bedeutung“ sollen dabei laut Vorlage insbesondere dadurch gekennzeichnet sein, dass der entsprechende Drittstaatsangehörige „als Gefährder, Relevante Person oder Intensiv- oder Mehrfachstraftäter behördlich bekannt ist oder sonst strafauffällig geworden ist“.

„Die lokal zuständige Ausländerbehörde soll dazu alle relevanten Unterlagen und Informationen der Bundespolizei zur Vorprüfung der Erfolgsaussichten der Abschiebung in rechtlicher wie tatsächlicher Hinsicht schnellstmöglich zur Verfügung stellen“, heißt es in dem Antrag weiter. Danach soll damit eine „Antragsbefugnis der Bundespolizei für die Haft zur Sicherung der Abschiebung“ verbunden sein, „unter anderem auch bis zum Eingang der durch die Bundespolizei erbetenen Informationen und Unterlagen“.

Ferner plädiert die Fraktion für eine Prüfung, ob ausreisepflichtige Intensiv- oder Mehrfachstraftäter generell durch eine gesetzliche Regelanordnung in den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei für den Vollzug von Abschiebungen überführt werden können. Dazu soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge mit einem ausgewählten Bundesland eine Vereinbarung für einen Modellversuch treffen.

Zudem spricht sich die Fraktion dafür aus, im Rahmen des Gesetzentwurfs den örtlichen Einsatzbereich für grenzpolizeiliche Aufgaben „über die derzeit gesetzlich festgelegten 30 Kilometer ins Landesinnere hinaus auf mindestens 50 Kilometer“ zu erweitern und den seeseitigen Fahndungskorridor der Bundespolizei über die im Bundespolizeigesetz festgelegte 50-Kilometer-Grenze hinaus auf mindestens 80 Kilometer. Darüber hinaus dringt sie auf einen entsprechenden Stellenaufwuchs nach der Bedarfsermittlung durch die Bundespolizei für die in dem Antrag geforderten neuen Aufgabenbereiche, der mindestens 240 zusätzliche Planstellen umfassen soll.

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