01.09.2023 Auswärtiges — Kleine Anfrage — hib 624/2023

Lieferung von Streumunition an die Ukraine

Berlin: (hib/AHE) Nach der Lieferung von Streumunition an die Ukraine durch die USA und der Oslo-Konvention zur Ächtung solcher Munition erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/8135). Mit der Oslo-Konvention hätten sich bisher 110 Staaten auf den Verbot des Einsatzes, der Entwicklung, der Herstellung, des Erwerbs, der Lagerung, der Zurückbehaltung und der Weitergabe von Streumunition verständigt, nicht unterzeichnet hätten indes unter anderem die USA, Russland, China und die Ukraine, schreiben die Fragesteller. Die Bundesregierung verweise darauf, dass sie mit von Deutschland an die Ukraine gelieferten Waffensystemen (Haubitzen, Artilleriegeschützen und Raketenwerfern) nur zugehörige Munition geliefert habe, die im Einklang mit der Oslo-Konvention stehen würde. Sie könne aber nicht ausschließen, dass mit diesen Waffensystemen Streumunition von der Ukraine verschossen wird.

Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, ob es zutrifft dass das Oslo-Übereinkommen Deutschland verpflichtet, niemanden beim Transport oder Einsatz von Streubomben zu unterstützen und ob bereits das deutsche Kriegswaffenkontrollgesetz verbietet, Streumunition einzuführen, auszuführen, durch das Bundesgebiet durchzuführen oder sonst in das Bundesgebiet oder aus dem Bundesgebiet zu verbringen.

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