04.09.2023 Ernährung und Landwirtschaft — Kleine Anfrage — hib 626/2023

Linke thematisiert Bodenreform in der Ukraine

Berlin: (hib/NKI) Die Folgen der Liberalisierung des Bodenmarktes in der Ukraine sind Thema einer Kleinen Anfrage (20/8134) der Fraktion Die Linke. Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, ob von der Bundesrepublik finanzierte Berater, zum Beispiel im Rahmen des Deutsch-Ukrainischen Agrarpolitischen Dialogs (APD), auf eine Liberalisierung des Bodenmarktes und die Privatisierung von staatlichen land- und forstwirtschaftlichen Flächen hingewirkt haben. Außerdem soll die Bundesregierung beantworten, welche Aufgaben die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) im Rahmen des Deutsch-Ukrainischen Agrarpolitischen Dialogs erfüllt. Zudem soll ermittelt werden, welche Aufgaben der Deutsch-Ukrainische Agrarausschuss erfüllt und wie er sich zusammensetzt.

Hintergrund ist die im Jahr 2020 vom ukrainischen Parlament beschlossene Bodenreform, die den Verkauf ukrainischer Ackerflächen an Privatleute erlaubt. Die Öffnung des Marktes wird stufenweise vollzogen. Bis 2024 dürfen ausschließlich ukrainische Staatsbürger bis zu 100 Hektar Land erwerben. Danach wird die Obergrenze bis auf 10.000 Hektar hochgesetzt. Zudem können ab 2024 neben Privatpersonen auch Unternehmen Grundstücke erwerben. Ausländische Käufer dagegen sollen beim Bodenkauf vorerst ausgeschlossen bleiben. Die Frage, ob sie ebenfalls Grundstücke in der Ukraine erwerben dürfen, soll mit einem zusätzlichen Referendum geklärt werden.

Die Neuregelung der Agrarordnung trifft sieben Millionen ukrainischer Kleinbauern. Bei den meisten von ihnen handelt sich um ehemalige Kolchosen-Arbeiter, denen bei der Privatisierung in den 1990er Jahren vier Hektar Land zugeteilt wurden. In der Ukraine galt seit 2001 ein Moratorium über den Verkauf von landwirtschaftlichem Boden, wodurch der Verkauf von Agrarflächen an Investoren verhindert werden sollte.

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