Innenausschuss befasste sich erneut mit Schönbohm-Versetzung
Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat sich am Dienstagvormittag auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion erneut mit Fragen im Zusammenhang mit der Versetzung des ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, befasst. Eine Vertreterin des Bundesinnenministeriums machte in diesem Kontext deutlich, dass seitens des Bundesamtes für Verfassungsschutz keine nachrichtendienstlichen Maßnahmen gegen Schönbohm durchgeführt worden seien. Sie verwies zugleich darauf, dass sich ihr Haus zu bestimmten Fragen aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht äußern könne. Auch zu laufenden Klageverfahren äußere man sich nicht.
Die SPD-Fraktion äußerte Verständnis dafür, dass die Bundesregierung zu laufenden Verfahren nicht Stellung nehme. Es sei das gutes Recht einer Ministerin, einen Beamten wie Schönbohm zu versetzen.
Die CDU/CSU-Fraktion argumentierte, dass es nicht um die Persönlichkeitsrechte Schönbohms gehe, sondern um den Umgang von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) mit dieser Causa.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hob hervor, dass kritische Fragen der Opposition in Ordnung seien, aber sich auch andere Bundestagsgremien mit Schönbohms Versetzung befasst hätten. Dies wisse auch die Unions-Fraktion.
Die FDP-Fraktion plädierte dafür, das anstehende Klageverfahren abzuwarten. Dass Schönbohm dieses angestrebt habe, sei legitim, doch könne sich die Bundesregierung dazu nicht äußern.
Die AfD-Fraktion erkundigte sich danach, ob die Bundesregierung die Auffassung teile, dass die Behandlung Schönbohms durch Faeser ein Fall von Mobbing sei. Auch fragte sie, ob Faeser sich bei Schönbohm entschuldigt habe.
Die Fraktion Die Linke äußerte sich mit Blick auf die Cyber-Bedrohungslage unter Verweis auf die Etatvorlagen der Bundesregierung besorgt, wie das BSI in Zukunft aufgestellt werden solle.