06.09.2023 Kultur und Medien — Gesetzentwurf — hib 631/2023

Haushalt 2024: Weniger Ausgaben im Kulturetat

Berlin: (hib/SCR) Der Kulturetat fällt im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 deutlich geringer aus als im laufenden Jahr. In den der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien zugeordneten Kapiteln sind im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von insgesamt 2,15 Milliarden Euro vorgesehen. Das sind rund 254 Millionen Euro weniger als das Soll in 2023. Die Bundesbeauftragte zählt zum Geschäftsbereich des Einzelplans des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (20/7800, Einzelplan 04).

Das Gros der Ausgaben fällt direkt im Bereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (Kapitel 0452) an. Dort sind für das kommende Jahr Ausgaben in Höhe von 1,92 Milliarden Euro eingeplant, 262,18 Millionen Euro weniger als für 2023. Größter Posten ist der Zuschuss an die „Deutsche Welle“ mit 390,6 Millionen Euro (2023: 386,5 Millionen Euro), gefolgt von der Förderung für „Kulturelle Einrichtungen und Aufgaben im Inland“ mit 238,6 Millionen Euro (2023: 241,5 Millionen Euro) sowie dem Beitrag an die Stiftung Preußischer Kulturbesitz mit 154,1 Millionen Euro (2023: 150,1 Millionen Euro). Die Bundesregierung geht in diesem Bereich zudem von steigenden Einnahmen aus. Nach 164,35 Millionen Euro in 2023 sollen im kommenden Jahr 566,35 Millionen Euro vereinnahmt werden.

Mit geplanten Ausgaben in Höhe von 189,6 Millionen Euro fällt der Ansatz für das Bundesarchiv (Kapitel 0453) um etwa 1,5 Millionen Euro höher aus als im Jahr 2023. Grund hierfür sind vor allem steigende Personalausgaben. Wenig Bewegung gibt es im Ansatz für das Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (Kapitel 0452). Dafür sind 2024 Ausgaben in Höhe von 1,9 Millionen Euro vorgesehen.

Im Kapitel „Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen- und Ausgaben im Geschäftsbereich der BKM“ (Kapitel 0451) sind mit 38,7 Millionen Euro Mehrausgaben in Höhe von 5,4 Millionen Euro im Vergleich zum laufenden Jahr vorgesehen, unter anderem wegen höher ausfallender Zuweisungen an den Versorgungsfonds. Der Ansatz für die Kunstverwaltung des Bundes (Kapitel 0456) fällt laut Regierungsentwurf mit 5,2 Millionen Euro um 1,3 Millionen Euro höher aus als im laufenden Jahr. Grund sind vor allem höhere Personal- und Verwaltungsausgaben.

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