07.09.2023 Inneres und Heimat — Antwort — hib 633/2023

Sicherheitsüberprüfungen bei Aufnahmen aus Afghanistan

Berlin: (hib/STO) Sicherheitsüberprüfungen bei Aufnahmen afghanischer Staatsbürger sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/8154) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/7789). Danach war eine Anpassung des Verfahrens und Etablierung von Sicherheitsinterviews bei diesen Aufnahmen notwendig, weil es vereinzelte konkrete Hinweise auf mögliche Missbrauchsversuche bei den laufenden Aufnahmen aus Afghanistan gab. Durch die im Rahmen der Aufnahmeverfahren für gefährdete afghanische Staatsangehörige durchgeführten Überprüfungen solle sichergestellt werden, „dass keine Personen aufgenommen werden, bei denen ein Ausschlussgrund vorliegt, insbesondere solche, die sicherheitsrelevante Kriterien erfüllen“.

Diese Verfahren würden bereits regelmäßig in anderen Aufnahmeverfahren wie beispielsweise dem Resettlement durchgeführt, schreibt die Bundesregierung weiter. Es handele sich daher nicht um ein neuartiges oder zusätzliches Verfahren, das ausschließlich die Aufnahmen ehemaliger Ortskräfte und weiterer besonders gefährdeter afghanischer Staatsangehöriger betreffen würde.

Die sicherheitsbezogene Überprüfung umfasst laut Vorlage einen automatisierten Datenabgleich mit den Datenbanken der Sicherheitsbehörden. In der Regel schließe sich eine Befragung vor Ort durch Angehörige des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), der Bundespolizei oder des Bundeskriminalamtes (BKA) im Wege der Organleihe für das für die Aufnahmeverfahren zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) an.

Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, wurden bei den Sicherheitsüberprüfungsverfahren im Rahmen von Aufnahmen aus Afghanistan seit der Wiederaufnahme zum 26. Juni dieses Jahres mit Stand vom 21. Juli insgesamt 99 Befragungen vorgenommen. Sicherheitsbedenken ergaben sich dabei den Angaben zufolge in keinem Fall.

„Nach Wiederaufnahme des Verfahrens in Islamabad/Pakistan wurden die Sicherheitsinterviews für das Bamf von vier Mitarbeitenden des BfV, des BKA und der Bundespolizei bestritten (Stand: 28. Juli 2023)“, heißt es in der Antwort des Weiteren. Diese Kapazitäten seien seither signifikant aufgestockt worden, führt die Bundesregierung ferner aus. In den vergangenen Wochen habe sie sukzessive die Kapazitäten so ausgeweitet, dass inzwischen mehrere Hundert Sicherheitsbefragungen pro Monat erfolgen können.

Marginalspalte