07.09.2023 Arbeit und Soziales — Kleine Anfrage — hib 633/2023

Förderung von jungen Arbeitssuchenden

Berlin: (hib/STO) Um die „Förderung von jungen Arbeitssuchenden“ geht es in einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/8132). Darin schreibt die Fraktion, dass eine qualifizierte berufliche Beratung und Vermittlung junger Arbeitssuchender in Arbeit essenziell seien, um sie nachhaltig auf dem Weg in das Berufsleben zu begleiten. Dabei sei es wichtig, „dass die beratende Stelle - derzeit das Jobcenter - auf langjährige Expertise und Kontakte zurückgreifen kann, um eine möglichst passgenaue, individuelle Beratung und Vermittlung anbieten zu können“.

Die Bundesregierung plane nun, diese Strukturen aus den Jobcentern (SGB II) in die Arbeitsagenturen (SGB III) zu verlegen, führt die Fraktion weiter aus. Damit solle der Bundeshaushalt um 900 Millionen Euro entlastet werden, da die Beratungsleistungen für Menschen unter 25 Jahre dann aus Beiträgen der Arbeitslosenversicherung bezahlt würden.

Wissen wollen die Abgeordneten, aus welchem Grund die Bundesregierung eine Übertragung der Arbeitsförderung junger Menschen vom SGB II in den Rechtskreis des SGB III plant. Auch fragen sie unter anderem, ob die Bundesregierung ausschließen kann, dass es in Folge der Zuständigkeitsübertragung an die Bundesagentur für Arbeit zu einer Beitragssatzerhöhung der Arbeitslosenversicherung kommen wird.

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