08.09.2023 Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Antrag — hib 635/2023

AfD für Beibehaltung des Verbots der Leihmutterschaft

Berlin: (hib/SAS) Die AfD-Fraktion positioniert sich für die Beibehaltung des Verbots der Leihmutterschaft in Deutschland. In einem Antrag, den die Faktion vorgelegt hat (20/8189), fordert sie, „die Eindeutigkeit der Mutterschaft zu gewährleisten, um die Identitätsfindung von Kindern zu schützen“. Dafür müsse „unbedingt“ am Mutterschaftsbegriff des Paragrafen 1591 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgehalten werden, wonach die Mutter eines Kindes die Frau ist, „die das Kind geboren“ hat.

Die Bundesregierung solle das Verbot der Leihmutterschaft „in jeder Form bekräftigen“, heißt es in der Vorlage weiter. Hierfür müsse sowohl am Verbot der Leihmutterschaft und der Spende von Eizellen durch das Embryonenschutzgesetz als auch am Verbot der Ersatzmuttervermittlung nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz festgehalten werden.

Weiter verlangen die Abgeordneten, den Vorrang des Leihmutterschaftsverbots „in der deutschen Rechtsordnung vor privaten Verträgen im Ausland und dortigen Regelungen und Praktiken“ sicherzustellen. Dies solle insbesondere durch Unterstellung des Verbots unter den deutschen „ordre public“. Eine solche Schutzklausel würde es ermöglichen, die Anwendung einer Rechtsnorm ausländischen Ursprungs zu verweigern, wenn diese mit den grundlegenden Prinzipien des eigenen Rechtssystems, insbesondere den Grundrechten, offensichtlich unvereinbar ist.

„Hierzu ist das Verbot der sogenannten Leihmutterschaft im Embryonenschutzgesetz und im Adoptionsvermittlungsgesetz dahingehend zu präzisieren, dass deutsche Gerichte und Behörden keine Elternschaften anerkennen dürfen, die auf Leihmutterschaftsverträgen im Ausland beruhen“, schreibt die Fraktion. Ein Umgehen des geltenden Leihmutterschaftsverbots müsse unterbunden werden, um dem Verbot des Kinderhandels Geltung zu verschaffen.

Auch das sogenannte Anzeigenverbot im Adoptionsvermittlungsgesetz will die AfD-Fraktion neu fassen, sodass „jegliche Werbung für Leihmutterschaft untersagt wird“, heißt es im Antrag mit Verweis auf „Kinderwunschmessen“.

Als Begründung führt die Fraktion an, dass die Bundesregierung nach Auskunft des Bundesjustizministers die „größte familienrechtliche Reform der letzten Jahre“ plane. Im Zuge dessen sei laut Koalitionsvertrag die Einsetzung einer „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ geplant, um unter anderem die Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft„ zu prüfen. Im Koalitionsvertrag sei ebenfalls bereits vereinbart, dass Kinder von Geburt an zwei Mütter haben können, schreiben die Abgeordneten. Damit jedoch werde der “eindeutige und klare Mutterbegriff des Bürgerlichen Gesetzbuches beseitigt„.

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