13.09.2023 Finanzen — Gesetzentwurf — hib 643/2023

Haushaltsfinanzierungsgesetz eingebracht

Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung hat ihren Entwurf für das Haushaltsfinanzierungsgesetz (20/8298) in den Bundestag eingebracht. Gegenstand sind laut Problem- und Zielbeschreibung die im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 und den Finanzplan bis 2027 berücksichtigten Änderungen beim Elterngeld, beim Bürgergeld, im Bereich der Arbeitsförderung, bei der Gesetzlichen Rentenversicherung, bei der Sozialen Pflegeversicherung und beim CO2-Preis sowie die Auflösung des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“ und Änderungen beim Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) und beim Sondervermögen „Bundeswehr“.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) schreibt im Begleitschreiben zum Gesetzentwurf an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas: „Der Gesetzentwurf ist dem Bundesrat am 18. August 2023 als besonders eilbedürftig zugeleitet worden. Die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf sowie die Auffassung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates werden unverzüglich nachgereicht.“

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