13.09.2023 Inneres und Heimat — Antwort — hib 645/2023

Umsetzung der eIDAS-2.0-Verordnung

Berlin: (hib/STO) Um die Umsetzung der eIDAS 2.0-Verordnung der EU für eine europäische digitale Identität geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/8201) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/8040). Danach übernimmt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) innerhalb der Bundesregierung „die Gesamtfederführung für die Abstimmung der eIDAS-Verordnung (Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste)“. Inhaltlich ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat für das Kapitel II (Kapitelbezeichnung gemäß Verordnungsentwurf „European Digital Identity Wallet“) zuständig, im Übrigen das BMDV, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Die gleiche Aufgabenverteilung gelte für die nationale Umsetzung.

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