Polizeiliche Analyse-Software „Bundes-VeRA“
Berlin: (hib/STO) „Entscheidung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat bezüglich der Einführung der polizeilichen Analyse-Software Bundes-VeRA“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/8205). Wie die Fraktion darin schreibt, einigten sich die Innenminister des Bundes und der Länder im November 2016 auf die sogenannte Saarbrücker Agenda zur Modernisierung und Vereinheitlichung der polizeilichen IT-Architektur. Ein wichtiges Ziel der Modernisierung der polizeilichen IT-Infrastruktur bestehe darin, dass polizeiliche Informationen künftig leichter als bisher zwischen den Polizeibehörden des Bundes und der Länder ausgetauscht werden können.
Ein verbesserter polizeilicher Informationsaustausch habe auch im Mittelpunkt der Bemühungen des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) gestanden, eine „verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform“ (VeRA) des US-Softwareherstellers Palantir Technologies auf Bundesebene einzuführen, führt die Fraktion weiter aus. Auch in Bayern sei in den vergangenen Monaten die Einführung des polizeilichen Analysetools „VeRA“ vorbereitet worden. 2022 habe die bayerische Polizei im Rahmen eines Bund-Länder-Vorhabens zur Vereinheitlichung polizeilicher Verfahren federführend eine europaweite Ausschreibung für das Analyseprogramm durchgeführt.
„Polizeien von Bund und Ländern könnten nun ebenfalls ohne zusätzliche Vergabeverfahren auf die Software zurückgreifen“, heißt es in der Vorlage ferner. Obwohl das BMI das Projekt eines gemeinsamen polizeilichen Analyseprogramms zuvor ausdrücklich unterstützt habe, habe Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) Medienberichten zufolge Anfang Juli 2023 entschieden, dem Bundeskriminalamt (BKA), der Bundespolizei und dem Zollkriminalamt die Einführung der Analyseplattform „Bundes-VeRA“ zu untersagen.
Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, ob es zutreffend ist, „dass die Hausleitung des BMI kürzlich dem BKA, der Bundespolizei und dem Zollkriminalamt die Einführung der Software ,Bundes-VeRA' des US-amerikanischen Herstellers Palantir Technologies untersagte“ und weshalb gegebenenfalls diese Entscheidung getroffen wurde.