14.09.2023 Auswärtiges — Antrag — hib 647/2023

Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes im Irak

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich ein weiteres Jahr am Einsatz gegen den „Islamischen Staat“ (IS) beteiligen. Das geht aus einem Antrag der Bundesregierung (20/8341) hervor, der den Titel „Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern“ trägt. Vorgesehen ist demnach die Entsendung von wie bisher bis zu 500 Bundeswehrsoldaten, die die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte ausbilden und beraten und unter anderem Aufgaben wie Lufttransport, See- und Luftraumüberwachung sowie Aufklärung und Lagebilderstellung übernehmen sollen.

Der IS bleibe weiterhin territorial eingehegt, nutze aber die teils unklare Sicherheitsverantwortung in den umstrittenen Gebieten zwischen Zentralirak und der Region Kurdistan-Irak, um sich Rückzugsräume zu sichern, schreibt die Bundesregierung. Seit Anfang 2023 sei eine Verringerung der Anschlagszahlen zu beobachten; zudem hätten die irakischen Sicherheitskräfte ihr Vorgehen gegen verbleibende IS-Strukturen intensiviert. Nichtsdestotrotz führe die Terrororganisation den Kampf mit asymmetrischen Mitteln und Methoden fort und sei „weiterhin fähig und willens, Anschläge in Irak, Syrien und Europa sowie darüber hinaus zu verüben“.

Der deutsche Beitrag zum Fähigkeitsaufbau der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte sowie dazugehörige Unterstützungsleistungen werden den Angaben zufolge sowohl im Rahmen des Nato-Engagements im Irak als auch im Rahmen der internationalen Anti-IS-Koalition (Operation Inherent Resolve, OIR) erbracht.

Völkerrechtliche Grundlage für den Fähigkeitsaufbau irakischer Streit- und Sicherheitskräfte ist die Zustimmung der irakischen Regierung, die darüber hinausgehenden Beiträge dienen der Unterstützung des Iraks, der internationalen Anti-IS-Koalition und der regionalen Partner in ihrem Kampf gegen IS im Rahmen der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen sowie auf Grundlage des Artikels 51 der Charta der Vereinten Nationen, schreibt die Bundesregierung.

Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert sie für den Zeitraum des Mandats vom 1. November 2023 bis 31. Oktober 2024 auf voraussichtlich knapp 92 Millionen Euro.

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