Linke fragt nach der Anwendung der Energiepreisbremsen
Berlin: (hib/MIS) Nach Auffassung der Fraktion Die Linke ist Paragraf 5 Absatz 3 des Strompreisbremsegesetzes (StromPBG; Fassung vom 27. April 2023) so formuliert, dass die Situation der rund 6.000 Nachtstrom- und Wärmepumpenkunden der WEMAG AG nicht erfasst ist. In einer Kleinen Anfrage (20/8204) zur Anwendung der Energiepreisbremsen erkundigen sich die Abgeordneten danach, ob die Bundesregierung unterhalb einer Gesetzesänderung Maßnahmen treffen könnte, um die Benachteiligung einer kompletten Kundengruppe der WEMAG AG kurzfristig zu beenden. Zudem wollen sie wissen, ob die Bundesregierung Informationen darüber hat, ob auch andere Verbraucherinnen und Verbraucher außerhalb des Netzgebietes der WEMAG Netz GmbH von der gesetzlichen Regelung der Energiepreisbremsen auf Heizstrom nicht oder anteilig nicht profitieren - und wenn ja, ob sie Informationen über die Verteilung der davon betroffenen Stromkunden in Deutschland hat und wie viele der betroffenen Stromkunden auf die fünf ostdeutschen Bundesländer fallen.