19.09.2023 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 660/2023

GAK-Mittel sollen flexibler verwendet werden

Berlin: (hib/NKI) 270 Millionen Euro an Geldern für die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) sind im Jahr 2022 von den Ländern nicht abgerufen worden. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/8321) auf eine Kleine Anfrage (20/8121) der CDU/CSU-Fraktion.

Als ein Grund gelte, dass der Bund die Hälfte aller GAK-Mittel, im Jahr 2022 waren es 747,5 Millionen Euro, zweckgebunden bereitstellt, insgesamt betrugen die GAK-Mittel in dem Haushaltsjahr 1,28 Milliarden Euro. Könnten jedoch zweckgebundene GAK-Mittel zum Beispiel auf Grund von Verzögerungen in Planungs- oder Umsetzungsphasen von Fördermaßnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht abfließen, dürften diese landesintern bisher nicht für andere GAK-Förderbereiche verwendet werden. Mit dem Bundeshaushalt 2023 seien daher insbesondere durch die Zusammenfassung von Zweckbindungen bereits Maßnahmen für einen flexibleren Mitteleinsatz ergriffen worden. Mit dem nun vorliegenden Bundeshaushalt für 2024 solle die GAK-Mittelverwendung noch einmal „deutlich flexibler werden“, heißt es in der Antwort.

Vor allem die ostdeutschen Bundesländer haben in den Jahren 2018 bis 2022 zweckgebundene GAK-Mittel nicht abgerufen. So verwendete Brandenburg im Jahr 2019 von den zur Verfügung gestellten 66.639 Euro lediglich 38.733 Euro. Thüringen ließ 2021 rund 20.500 Euro von bereitgestellten 60.921 Euro ungenutzt.

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