19.09.2023 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 661/2023

Förderung von Projekten nichtstaatlicher Träger

Berlin: (hib/JOH) Laut Bundesregierung besteht ein grundsätzliches Interesse an der entwicklungspolitischen Arbeit nichtstaatlicher Träger, die mit ihrer Zustimmung und finanziellen Unterstützung tätig werden. Bezüglich Planung, Ausgestaltung und Durchführung der Projekte würden die Nichtregierungsorganisationen eigenverantwortlich handeln, betont sie in einer Antwort (20/8318) auf eine Kleine Anfrage (20/8127) der AfD-Fraktion, die sich konkret auf das von der FDP-nahen Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit durchgeführte und vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geförderte Programm „Förderung von Rechtsstaatlichkeit und Markwirtschaft in China - Innovation Global“ bezog.

Dazu führt die Bundesregierung aus, das BMZ gewähre Zuwendungen für entwicklungswichtige, gesellschaftspolitische Vorhaben der politischen Stiftungen in Entwicklungs- und Transformationsländern nach Maßgabe der geltenden Förderrichtlinie. Danach muss der Zuwendungsempfänger nach Abschluss des Vorhabens im Rahmen des Verwendungsnachweises zu den erzielten Ergebnissen und dem Zielerreichungsgrad berichten.

Ein Fortführungsantrag zu dem laufenden Projekt liegt der Bundesregierung bislang nicht vor, schreibt sie.

Marginalspalte