20.09.2023 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Ausschuss — hib 667/2023

AfD scheitert mit Antrag zu separatem Deutschunterricht

Berlin: (hib/CHA) Die AfD-Fraktion ist mit ihrer Forderung gescheitert, Kinder ohne und mit Deutschkenntnissen für den gemeinsamen Erfolg getrennt zu unterrichten. Der entsprechende Antrag (20/7575) wurde von den anderen Fraktionen am Mittwoch im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgeabschätzung abgelehnt. In dem Antrag forderten die Abgeordneten, dass Kindern der Klassenstufen eins bis vier ein gesonderter Sprachunterricht angeboten werden sollte, wenn diese „nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, um eine Grundschule in Deutschland zu besuchen.“ Übernehmen sollten die gesonderten Deutschkurse aus Sicht der Antragsteller die Volkshochschulen.

Neben dem gesonderten Sprachunterricht für Kinder hatte die AfD-Fraktion in ihrem Antrag außerdem gefordert, „Menschen ohne gültigen Aufenthaltstitel konsequent abzuschieben und für temporär Bleibeberechtigte die Befähigung zu fördern und Anreize zu setzten, in das jeweilige Heimatland zurückzukehren“.

In der Aussprache im Ausschuss betonte eine Vertreterin der AfD-Fraktion, dass der vorliegende Antrag einen Ausweg aus der Bildungskrise bieten könne, der nicht einmal den Haushalt belasten würde.

Die übrigen Fraktionen wiesen die Forderungen der AfD übereinstimmend zurück. So betonte eine Vertreterin der SPD-Fraktion, dass der Antrag dem kommunalgetragenen Auftrag der Volksschulen widerspreche. Die Aufgaben der Volkshochschulen, wie beispielsweise das Anbieten von Kursen der beruflichen Weiterbildung oder das Nachholen der Berufsreife, der mittleren Reife oder des Abiturs seien unentbehrlich und daher auch nicht umzufunktionieren.

Ähnlich argumentierte die CDU-Fraktion: Volkshochschulen seien für die Erwachsenenbildung zuständig. Die Umschulung des pädagogischen Personals wäre eine große Herausforderung. Der Antrag der AfD-Fraktion sei daher nicht zu Ende gedacht worden, sagte eine Vertreterin der Fraktion im Ausschuss.

Eine Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen argumentierte, dass der Antrag nicht auf eine gezielte Sprachförderung von Kindern mit wenig deutschen Sprachkenntnissen abziele, sondern eine staatlich verordnete Segregation im Schulbetrieb fordere. Ferner habe die AfD-Fraktion einen Antrag im Regelbereich der Länder vorgelegt, sodass dieser nicht nur inhaltlich, sondern auch formal falsch sei.

Auch die FDP-Fraktion betonte, dass der Bund grundsätzlich nicht für die Bildung in den Ländern zuständig sei und dennoch die Länder unterstütze. So ziele beispielsweise das von der Koalition geplante Startchancen-Programm darauf ab, die Chancengerechtigkeit an Schulen zu verbessern. Eine Abgeordnete der Liberalen betonte, dass das getrennte Unterrichten von Kindern an Volkshochschulen hingegen schädlich für die Integrationen, das Lernen und die Chancen der Kinder sei.

Aus Sicht der Linksfraktion handle es sich beim Bildungszugang um ein Menschenrecht, das unabhängig vom Aufenthaltsstatus zu gewährleisten sei. Ferner sei die eigentliche Herausforderung nicht, wie von der AfD dargestellt, die Migration, sondern die Unterfinanzierung des Bildungswesens. Daher sei es wichtig, mehr Mittel für die Bildung zu mobilisieren, Schulbauten zu sanieren und Lehrkräfte auszubilden und diese gut zu bezahlen, forderte eine Abgeordnete der Fraktion Die Linke.

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