20.09.2023 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 670/2023

Regierung wertet sozialen Arbeitsmarkt als Erfolg

Berlin: (hib/CHE) Für das Jahr 2023 haben die Jobcenter in gemeinsamen Einrichtungen insgesamt rund 6.000 Eintritte in Maßnahmen der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ geplant. „Der Soziale Arbeitsmarkt ist in der aktuellen Ausgestaltung erfolgreich. Mit dem Bürgergeld-Gesetz ist daher die Förderung 'Teilhabe am Arbeitsmarkt' nach Paragraf 16i SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) ab dem 1. Januar 2023 entfristet worden.“ Das erläutert die Bundesregierung in einer Antwort (20/8316) auf eine Kleine Anfrage (20/7886) der Fraktion Die Linke, in der diese nach dem Erfolg der gesetzlichen Regelungen für eine Teilhabe am sozialen Arbeitsmarkt gefragt hatte.

Die Regierung stellt in der Antwort umfangreiche Zahlen zur Nutzung der Maßnahmen tabellarisch zur Verfügung. Sie führt außerdem weiter aus, dass der Bund zur Unterstützung des mit dem Teilhabechancengesetz verbundenen Schwerpunkts der Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit zusätzlich insgesamt vier Milliarden Euro in dem Zeitraum der Jahre 2018 bis 2022 beim Titel 1101 685 11 „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ des Bundeshaushalts zur Verfügung gestellt habe und „bedarfsgerecht verstetigt“. Über die konkrete Verwendung der Eingliederungsmittel und die Auswahl der Förderinstrumente würden jedoch die Jobcenter in dezentraler Verantwortung abhängig von den Bedarfslagen vor Ort entscheiden. „Der Bund formuliert keine bestimmten Vorgaben zum Einsatz der Mittel“, heißt es in der Antwort.

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