Haushalt 2024: Kanzleramts-Etat ohne Änderungen
Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat am Donnerstagvormittag die Beratungen zum Bundeshaushalt 2024 fortgesetzt. Die Abgeordneten befassten sich zunächst mit dem Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Einzelplan 04, 20/7800). Im Zentrum standen der Bereich des Kanzleramts sowie die Planungen für die Integrationsbeauftragte und den Ostbeauftragten sowie für das Presseamt der Bundesregierung. Mit der Etatplanung der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien wird sich der Ausschuss in einer späteren Sitzung befassen. Die Planung für den Bundesnachrichtendienst wird im geheim tagenden Vertrauensgremium diskutiert. Auch die Abstimmung über den Einzelplan findet zu einem späteren Zeitpunkt statt.
Insgesamt sind in dem Geschäftsbereich für 2024 Ausgaben von 3,71 Milliarden Euro vorgesehen. 2023 liegt das Soll bei 3,9 Milliarden Euro. Die Planstellen und Stellen sollen wie in diesem Jahr bei 4.256 liegen.
Für den Bundeskanzler und das Bundeskanzleramt (Kapitel 0412) sind Ausgaben in Höhe von 194,5 Millionen Euro eingeplant, 49,4 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. Die „Zentral veranschlagten Verwaltungseinnahmen- und Ausgaben“ des Geschäftsbereichs des Bundeskanzleramts (Kapitel 0411) sind mit 71,9 Millionen Euro eingepreist, 4,2 Millionen Euro mehr als 2023. Für Sonstige Bewilligungen (Kapitel 0410) sind für 2024 Ausgaben in Höhe von 28,56 Millionen Euro vorgesehen, 2,7 Millionen Euro weniger als in diesem Jahr. Rund 18 Millionen Euro davon gehen in Form eines Zuschusses an die Stiftung Wissenschaft und Politik.
CDU/CSU und AfD hatten insgesamt drei Änderungsanträge zu diesem Bereich vorgelegt, die abgelehnt wurden. Die Unionsfraktion hatte gefordert, den Ansatz für Auslandsreisen des Kanzlers um 1,1 Millionen Euro auf 1,2 Millionen Euro zu kürzen und mit „Anpassung an den Bedarf“ begründet Die AfD-Fraktion hatte vorgeschlagen, einen Ansatz für „Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen“ um 350.000 Euro auf 500.000 Euro abzusenken und mit sparsamer Haushaltsführung begründet. Zudem sprach sich die Fraktion gegen den Erweiterungsbau für das Bundeskanzleramt aus und schlug vor, 93 Millionen Euro dafür vorgesehene Mittel und die entsprechenden Verpflichtungsermächtigungen zu streichen. „Es passt nicht in die Zeit, den Steuerzahlern ein derart teures Objekt zuzumuten“, schrieb die Fraktion zur Begründung.
Für die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus (Kapitel 0413), Reem Alabali-Radovan (SPD), plant die Bundesregierung mit Ausgaben in Höhe von 34,7 Millionen Euro. Das sind 8,8 Millionen Euro weniger als das Soll für 2023. Unter anderem soll die „Unterstützung von Flüchtlingsprojekten“ mit 10,3 Millionen Euro (2023: 19 Millionen Euro) deutlich geringer ausfallen als in diesem Jahr.
CDU/CSU und AfD hatten jeweils Änderungsanträge zu diesem Bereich vorgelegt, die keine Mehrheiten fanden. Die Union hatte unter anderem gefordert, den Ansatz für „Integrationspolitische Maßnahmen“ um 500.000 Euro auf fünf Millionen Euro abzusenken und mit „Anpassung an den Bedarf“ begründet. Weiter Anträge bezogen sich auf die Änderung von Vermerken einzelner Titel. Die AfD-Fraktion hatte vorgeschlagen, den Ansatz für Öffentlichkeitsarbeit um 350.000 Euro auf 400.000 Euro abzusenken und dies mit einer Überveranschlagung des Titels begründet
Der Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland (Kapitel 0415), Carsten Schneider (SPD), soll laut Regierungsentwurf 2024 15,6 Millionen Euro ausgeben können. Das sind 330.000 Euro weniger als im laufenden Jahr.
CDU/CSU und AfD hatten jeweils Änderungsanträge vorgelegt, die abgelehnt wurden. Die Union hatte unter anderem vorgeschlagen, zur „Anpassung an den Bedarf“ den Ansatz für Öffentlichkeitsarbeit um 350.000 Euro auf 400.000 Euro und den Ansatz für Dienstreisen um 75.000 Euro auf 30.000 Euro abzusenken. Weitere Anträge bezogen sich auf Anpassungen von Vermerken im Sinne der „Haushaltsklarheit“. Die AfD-Fraktion hatte ebenfalls vorgeschlagen, den Ansatz für Öffentlichkeitsarbeit um 450.000 Euro auf 300.000 Euro zu kürzen und mit einer Überveranschlagung des Titels begründet.
Für das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Kapitel 0432) sind für 2024 insgesamt 117,4 Millionen Euro im Regierungsentwurf vorgesehen, das sind 25,2 Millionen Euro weniger als im laufenden Jahr. So fällt etwa der Ansatz für „Ressortübergreifende Kommunikation und Koordinierung“ mit 9,5 Millionen Euro deutlich geringer aus als 2023 mit rund 20 Millionen Euro. Hinzu treten „Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben“ in diesem Bereich (Kapitel 0431) in Höhe von 12,7 Millionen Euro (2023: 14,8 Millionen Euro).
CDU/CSU und AfD hatten jeweils einen Änderungsantrag zu diesem Bereich vorgelegt, die keinen Erfolg hatten. Die Union hatte vorgeschlagen, den Ansatz für „Ressortübergreifende Kommunikation und Koordinierung“ zur „Anpassung an den Bedarf“ um 4,5 Millionen Euro auf 5 Millionen Euro zu kürzen. Die AfD-Fraktion hatte vorschlagen, die Mittel für das „Zentrum Liberale Moderne“ in Höhe von 500.000 Euro „aufgrund der einseitig politischen Ausrichtungen“ im Titel „Informationspolitische Einrichtungen“ komplett zu streichen. Auch solle das Zentrum von zukünftigen Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt ausgeschlossenen werden, schrieb die Fraktion in der Begründung.
Als Zuschuss für den Bundesnachrichtendienst (Kapitel 0414) sind für 2024 Mittel in Höhe von 1,08 Milliarden Euro vorgesehen. Das sind 53,4 Millionen Euro mehr als das Soll für 2023. Details dazu werden nicht veröffentlicht, die Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste werden vom Vertrauensgremium des Haushaltsausschusses geprüft. Die AfD-Fraktion hatte in der Sitzung beantragt, den Zuschuss an den Bundesnachrichtendienst um 250,5 Millionen Euro auf 832,9 Millionen Euro zu kürzen. Wie in den Vorjahren begründete die AfD dies damit, dass ihre Fraktion nicht an den Beratungen zum BND-Haushalt teilnimmt. Bislang wurde kein Vertreter der AfD-Fraktion in das Vertrauensgremium gewählt.
Das Gros des Ausgaben entfällt auf den Kulturetat der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (siehe separate Meldung, Kapitel 0451-0454 und 0456), für die in der Summe 2,15 Milliarden Euro etatisiert sind. Darunter fällt unter anderem auch das Bundesarchiv (Kapitel 0453).
Weitere Änderungen in den Einzelplänen sind in der Bereinigungssitzung möglich, dann werden auch die Stellenpläne aufgerufen.