Keine Details zu verdeckten Ermittlungsverfahren
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung gibt in einer Antwort (20/8353) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/7869) Auskunft über Straf- und Ermittlungsverfahren nach Paragrafen 129, 129a und 129 b des Strafgesetzbuches in den Jahren 2021 und 2022. Dabei geht es um die „Bildung krimineller Vereinigungen“„, die “Bildung terroristischer Vereinigungen„ beziehungsweise “Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland. Die Angaben sind nach Phänomenbereichen der politischen Kriminalität getrennt. Auskünfte über erfragte verdeckt geführte Ermittlungsverfahren in diesem Zeitraum gibt die Bundesregierung mit Verweis auf unter anderem das Staatswohl nicht. „Eine Auskunft würde konkret weitergehende Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln“, schreibt die Bundesregierung.