Pflegestudiumstärkungsgesetz mit Änderungsanträgen
Berlin: (hib/PK) Das sogenannte Pflegestudiumstärkungsgesetz wird zusammen mit diversen sachfremden Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen beraten und verabschiedet. Im Gesundheitsausschuss wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/8105) am Mittwoch zusammen mit 20 Änderungsanträgen der Koalition eingeführt.
Änderungsanträge betreffen unter anderem eine aktualisierte Kinderkrankengeldregelung nach der Corona-Pandemie, Versorgungsansprüche bei Impfschäden, den erleichterten Austausch von Kinderarzneimitteln in Apotheken und Regelungen zur häuslichen Krankenpflege.
Mit der Gesetzesnovelle zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung sollen Pflegestudenten künftig eine Ausbildungsvergütung erhalten. Das Pflegestudium soll zudem als duales Studium ausgestaltet werden mit einem theoretischen und einem praktischen Teil. Ferner wird das Anerkennungsverfahren für Fachkräfte aus dem Ausland vereinfacht. So soll der Verzicht auf eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung zugunsten einer Kenntnisprüfung ermöglicht werden.
Zu dem Gesetzentwurf findet am Mittwochnachmittag ab 13.15 Uhr eine Expertenanhörung statt.