27.09.2023 Klimaschutz und Energie — Antwort — hib 697/2023

Regierung sieht keinen Handlungsspielraum bei WEMAG-Kunden

Berlin: (hib/MIS) Nach Auffassung der Linken-Fraktion ist das Strompreisbremsegesetz so formuliert, dass die Situation von 6.000 Nachtstrom- und Wärmepumpenkunden der WEMAG AG nicht erfasst ist. Deshalb hatten die Abgeordneten in einer Kleinen Anfrage (20/8204) von der Bundesregierung wissen wollen, ob sie unterhalb einer Gesetzesänderung Maßnahmen treffen könne, um die Benachteiligung dieser Kundengruppe kurzfristig zu beenden. In ihrer Antwort (20/8389) führt die Bundesregierung dazu aus: Von dem neu eingeführten günstigeren Referenzpreis für Heizstrom seien zeitvariable Tarife mit einem Schwachlast- oder Niedertarif und einem Hochtarif an einer einzelnen Netzentnahmestelle erfasst. Damit sollten insbesondere Nutzerinnen und Nutzer von Nachtspeicheröfen entlastet werden. Für sie seien die Arbeitspreise in der Schwachlastphase vor Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine häufig sehr niedrig gewesen und in ihrem Niveau nicht vergleichbar mit Haushalts- oder anderen Heizstromtarifen, die mit einem separaten Zähler beliefert werden. „Wegen dieser niedrigen Preise profitieren diese Verbraucherinnen und Verbraucher in der Regel nicht von den Entlastungen des Strompreisbremsegesetzes, obwohl für sie die Energiekosten überaus stark angestiegen sind und sie überdies häufig zu vulnerablen Einkommensgruppen gehören dürften“, schreibt die Regierung. Das Abstellen auf einen zeitvariablen Tarif an einer einzelnen Netzentnahmestelle ermögliche es den Energieversorgern, den neuen Referenzpreis umsetzen zu können, ohne zusätzliche Informationen von ihren Kundinnen und Kunden in der kurzen Frist einholen zu müssen. Aufgrund dieser eindeutigen Entscheidung des Gesetzgebers bestehe auch kein untergesetzlicher Handlungsspielraum.

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