27.09.2023 Inneres und Heimat — Antrag — hib 699/2023

Union fordert Null-Toleranz gegenüber kriminellen Clans

Berlin: (hib/CHE) Die CDU/CSU-Fraktion fordert in einem Antrag (20/8526) eine Null-Toleranz-Politik in Fällen sogenannter Clankriminalität. Darin stellt sie fest, viele Mitglieder von Clanfamilien verhielten sich zwar rechtstreu. Vor allem in Großstädten hätten sich jedoch die Aktivitäten krimineller Clans in den letzten Jahren auch zu einem sichtbaren Phänomen Allgemeiner und Organisierter Kriminalität (OK) entwickelt. „Der Ausbreitung der OK und insbesondere der Clankriminalität ist nur durch maximalen Kontroll- und Verfolgungsdruck mit einer Null-Toleranz-Strategie zu begegnen. Dies erfordert auf allen Ebenen konsequente Reaktionen und Maßnahmen des Rechtsstaats. Ziel muss es auch sein, den Mechanismus zu durchbrechen, mit dem die Missachtung von Recht und Gesetz von einer Generation auf die nächste innerhalb der Clanfamilie weitergegeben wird“, schreibt die Unionsfraktion. Sie kritisiert unter anderem, dass es innerhalb der Bundesregierung bis heute keine Definition von Clankriminalität gebe und die konkrete Ausgestaltung der „Allianz gegen Clankriminalität“ weiter offen bleibe.

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, die Beschaffung und den Einsatz der für alle Länder und den Bund abrufbaren „Verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform (VeRA)“ unverzüglich sicherzustellen. Die Regierung soll außerdem einen Gesetzentwurf vorlegen, der den Sicherheitsbehörden erlaubt, kryptierte Täterkommunikation im Bereich der Clankriminalität zu überwachen.

Ab 2024 soll einmal jährlich ein Bundeslagebild Clankriminalität vorgelegt werden. Zudem soll „verfassungskonform und rechtssicher“ geregelt werden, dass bei Vermögen unklarer Herkunft außerhalb eines strafprozessualen Anfangsverdachts Ermittlungen durchgeführt werden können und bei der Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft künftig eine vollständige Beweislastumkehr gilt. Auch soll die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der regelt, dass Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit, die an Clankriminalität oder OK nachweisbar festgestellt mitgewirkt haben, die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt werden kann.

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