27.09.2023 Gesundheit — Anhörung — hib 700/2023

Kritik am geplanten Krankenhaustransparenzgesetz

Berlin: (hib/PK) Gesundheitsfachverbände sehen das geplante Krankenhaustransparenzgesetz teilweise sehr kritisch. Insbesondere die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) lehnt den Gesetzentwurf (20/8408) der Koalitionsfraktionen in der vorliegenden Form ab. Kritik kam aber auch von anderen Fachverbänden und bezog sich unter anderem auf die Level zur Einteilung von Kliniken in Versorgungsstufen. Die Sachverständigen äußerten sich in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz werden die Krankenhäuser dazu verpflichtet, Daten über ihre personelle Ausstattung, das Leistungsangebot und Qalitätsaspekte zu übermitteln. Aufbereitet werden die Daten vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) sowie vom Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG).

Das Leistungsangebot der Krankenhäuser soll differenziert nach 65 Leistungsgruppen dargestellt werden. Ferner ist die Zuordnung der Krankenhausstandorte zu drei Versorgungsstufen (Level) geplant, abhängig von der Anzahl und Art der vorgehaltenen Leistungsgruppen.

Die DKG lehnte den Entwurf ab und sprach von nicht zielführenden Vorschlägen. Mit dem Entwurf werde die fortgeschrittene Qualitätsberichterstattung der Krankenhäuser ignoriert und konterkariert. Die Novelle stelle keine Neu- oder Weiterentwicklung dar, sondern sei letztlich ein Etikettenschwindel. Mit Ausnahme der Darstellung nach Leistungsgruppen und Leveln würden alle für das Verzeichnis vorgesehenen Informationen bereits veröffentlicht. Mit den Leveln würden Patienten in die Irre geführt. Befördert werde eine Fehlsteuerung in die Standorte mit dem höchsten Level. Ein DKG-Vertreter sprach in der Anhörung zudem von einem erheblichen zusätzlichen Personalaufwand und empfahl, es bei einer jährlichen Datenlieferung zu belassen.

Ähnlich argumentierte der Ärzteverband Marburger Bund, der den Mehrwert des Verzeichnisses für die Patienten infrage stellte. Die Angaben, die in das Verzeichnis aufgenommen werden sollen, fänden sich schon in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser: Fachabteilungen, Fallzahlen sowie ärztliches und pflegerisches Personal nach Qualifikation. Die Level könnten zu der falschen Schlussfolgerung führen, wonach für alle Erkrankungen die beste Versorgung in Level-3-Krankenhäusern zu finden sei.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihrer Angehörigen (BAG Selbsthilfe) unterstützt das Vorhaben und fordert dafür „hinreichend verfügbare und valide Daten“, die aussagekräftig und verständlich aufbereitet werden müssten. Nach Ansicht des Verbandes ist mit einem erheblichen Aufwand für das IQTIG zu rechnen, der Zeitplan sei ehrgeizig, wenn nicht unrealistisch. Daher müsse das Institut zusätzliche Ressourcen erhalten, das gelte auch für das InEK. Zudem sollten Behandlungsfehler ebenso transparent gemacht werden wie bestehenden Barrieren in der stationären Versorgung für Menschen mit Behinderungen.

Der Deutsche Pflegerat (DPR) begrüßte den Ausbau transparenter Strukturen, wies aber auf die schwierige Darstellung der Pflegeleistungen hin. Die rein quantitative Aufzählung von Fall- und Personenzahlen erlaube keine Rückschlüsse auf die klinikindividuelle Behandlungsqualität. Ein Vergleich von Strukturdaten ohne Bezug zum Patientenmix sei abzulehnen. Der pflegerische Versorgungsbedarf sei nicht äquivalent zum medizinischen Versorgungsbedarf zu sehen.

Ein Sprecher der Weißen Liste zur Unterstützung von Patienten machte in der Anhörung deutlich, dass es vor allem auf einfach und eindeutig dargestellte Informationen ankomme. Wesentlich seien zudem Hinweise auf zertifizierte Zentren, etwa Stroke Units.

Nach Ansicht des Aktionsbündnisses Patientensicherheit sollten auch die Patienten selbst befragt werden nach ihren konkreten Erfahrungen in einer Klinik.

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