28.09.2023 Gesundheit — Antrag — hib 701/2023

Union fordert Initiative gegen K.-o.-Tropfen

Berlin: (hib/PK) Die Unionsfraktion fordert eine strenge Regulierung für die Chemikalie Gamma-Butyrolacton (GBL), die missbräuchlich als K.-o.-Tropfen verwendet wird. GBL werde im Körper in Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB) umgewandelt und führe zur Eintrübung des Bewusstseins bis hin zur vollständigen Bewusstlosigkeit, heißt es in einem Antrag (20/8528) der Fraktion.

Täter nutzten die geruchs- und geschmacksneutrale Chemikalie, um sie ihren Opfern in Bars oder Diskotheken in die Gläser zu träufeln und sie dann auszurauben oder sexuell zu missbrauchen. Die Opfer könnten sich später nicht mehr erinnern. So liefen die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden meist ins Leere, während besonders die sexuell missbrauchten Opfer noch lange an den psychischen Folgen zu leiden hätten.

Das GHB falle seit 2002 unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Beim GBL folge eine Strafbarkeit aus Paragraf 95 des Arzneimittelgesetzes (AMG). Im Gegensatz zu GHB sei aber der bloße Besitz von GBL nicht strafbar, obwohl die psychoaktive Wirkung von GBL mit der von GHB identisch sei. GBL werde vor allem als Lösemittel verwendet.

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung dazu auf, wirksame gesetzliche Initiativen zu ergreifen, damit die freie Verfügbarkeit von GBL-Endverbraucherprodukten und anderen als „K.o.-Tropfen“ verwendeten Substanzen sowie der bloße Besitz der Chemikalie GBL von Privatpersonen streng reguliert und unter Strafe gestellt wird. Die industrielle Verwendung der Chemikalie GBL müsse aber weiter zulässig und straffrei sein.

Zu prüfen sei die Aufnahme von GBL in die Anlage „verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel“ des BtMG. Ferner sollte eine rechtskonforme Regulierung von GBL in der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) geprüft werden sowie eine Regulierung über das europäische Chemikalienrecht.

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