28.09.2023 Gesundheit — Antwort — hib 703/2023

Verfahren zur Altersbestimmung mit Ultraschall

Berlin: (hib/PK) Ein Verfahren zur Altersbestimmung mittels Ultraschalluntersuchung hat sich nach Angaben der Bundesregierung in einem Projekt als „teilweise valide“ herausgestellt. Eine Alternative zur Röntgenbildgebung und -befundung könnte somit gegeben sein, heißt es in der Antwort (20/8452) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/8251) der AfD-Fraktion.

Jedoch habe im Gesamtergebnis mit der Auswertung der erhobenen Datenmenge eine vollumfängliche Übertragbarkeit bisher nicht nachgewiesen werden können. Insoweit sei ein Praxiseinsatz nicht geprüft worden.

Im Rahmen des Projektes wurde die Zuverlässigkeit des ultraschallbasierten Verfahrens zur Abschätzung der Volljährigkeit im Vergleich zum bisher genutzten Röntgenverfahren untersucht. Das Projekt wurde den Angaben zufolge am 31. Dezember 2021 beendet.

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