02.10.2023 Finanzen — Antwort — hib 707/2023

EU-Sanktionen gegen russische KfZ

Berlin: (hib/BAL) Gemäß EU-Sanktionsverordnung ist es verboten, private Kraftfahrzeuge (KfZ) unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, in die Europäische Union einzuführen oder zu verbringen, wenn sie ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/8457) auf eine Kleine Anfrage (20/8259) der AfD-Fraktion.

Die Abgeordneten hatten in ihrer Anfrage die Beschlagnahme von KfZ mit russischen Kennzeichen thematisiert und sich nach der Verhältnismäßigkeit und möglichen Gegenmaßnahmen Russlands erkundigt.

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