04.10.2023 Inneres und Heimat — Antwort — hib 709/2023

Polizeiliche Analyse-Software „Bundes-VeRA“

Berlin: (hib/STO) Um die polizeiliche Analyse-Software „Bundes-VeRA“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/8390) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/8205). Wie die Fraktion darin schrieb, einigten sich die Innenminister des Bundes und der Länder 2016 auf die sogenannte Saarbrücker Agenda zur Modernisierung und Vereinheitlichung der polizeilichen IT-Architektur. Ein wichtiges Ziel der Modernisierung der polizeilichen IT-Infrastruktur bestehe darin, dass polizeiliche Informationen künftig leichter als bisher zwischen den Polizeibehörden des Bundes und der Länder ausgetauscht werden können.

Ein verbesserter polizeilicher Informationsaustausch habe auch im Mittelpunkt der Bemühungen des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) gestanden, eine „verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform“ (VeRA) des US-Softwareherstellers Palantir Technologies auf Bundesebene einzuführen, führte die Fraktion weiter aus. 2022 habe die bayerische Polizei im Rahmen eines Bund-Länder-Vorhabens zur Vereinheitlichung polizeilicher Verfahren federführend eine europaweite Ausschreibung für das Analyseprogramm durchgeführt.

„Polizeien von Bund und Ländern könnten nun ebenfalls ohne zusätzliche Vergabeverfahren auf die Software zurückgreifen“, heißt es in der Vorlage ferner. Obwohl das BMI das Projekt eines gemeinsamen polizeilichen Analyseprogramms zuvor ausdrücklich unterstützt habe, habe Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) Medienberichten zufolge im Juli 2023 entschieden, dem Bundeskriminalamt (BKA), der Bundespolizei und dem Zollkriminalamt die Einführung der Analyseplattform „Bundes-VeRA“ zu untersagen.

In ihrer Antwort schreibt die Bundesregierung, das BMI habe dem Zollkriminalamt, der Direktion VIII der Generaldirektion im nachgeordneten Bereich des Bundesfinanzministeriums, die Einführung der Software nicht untersagt. Wie sie zugleich darlegt, hat das bayerische Landeskriminalamt in dem europaweiten Vergabeverfahren für eine polizeiliche verfahrensübergreifende Recherche- und Analysesoftware dem Unternehmen Palantir Technologies GmbH den Zuschlag erteilt. Aus dem geschlossenen Mantelrahmenvertrag seien die Länder und der Bund im Rahmen des Programms P20 selbständig abrufberechtigt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) habe entschieden, dass das BMI nicht aus dem Vertrag abruft und infolgedessen keine gemeinsame Plattform „Bundes-VeRA“ einrichtet.

Hintergrund für die Entscheidung ist der Antwort zufolge die Absicht, mit dem gemeinsamen Bund-Länder-Programm P20 eine einheitliche Informationsarchitektur zu schaffen, in der unter anderem die Auswertungs- und Analysefähigkeiten in eine einheitliche polizeiliche Sachbearbeitung übergehen sollen. Ziel sei die herstellerunabhängige Anwendungsbereitstellung und der Betrieb von polizeilichen Funktionalitäten, die eine hohe Automatisierung und Autonomie sowie die flexible Erweiterung und Anpassung ermöglichen. „Bestimmte polizeifachliche Fähigkeiten, so auch die Analysefähigkeit, sollen in eigener digitaler Kompetenz entwickelt werden“, schreibt die Bundesregierung des Weiteren.

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