09.10.2023 Auswärtiges — Antwort — hib 716/2023

Übereinkommen über Streumunition

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hält sich nach eigenen Angaben in vollem Umfang an die mit der Ratifikation des Übereinkommens über Streumunition (Oslo-Übereinkommen) durch die Bundesrepublik eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen. „Daraus ergibt sich insbesondere ein Verbot des Einsatzes, der Entwicklung, der Herstellung, des Erwerbs, der Lagerung, der Zurückbehaltung und der unmittelbaren oder mittelbaren Weitergabe von Streumunition“, wie es in der Antwort (20/8546) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/8135) heißt. Keine Erkenntnisse liegen der Bundesregierung den Angaben zufolge zu der Frage vor, ob mit von Deutschland an die Ukraine gelieferten Waffensystemen Streumunition verschossen wird, die beispielsweise von den USA an die Ukraine geliefert werde.

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