Bundesregierung: Erhalt des „Generalshotels“ nicht möglich
Berlin: (hib/BAL) Für den Abriss des „Generalshotels“ liegt die Federführung innerhalb der Bundesregierung beim Bundesministerium der Finanzen. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/8514) auf eine Kleine Anfrage (20/8301) der Fraktion Die Linke, die den Abriss des denkmalgeschützten Generalshotels am Flughafen BER zum Thema hatte.
Aus Sicht der Bundesregierung ist ein Erhalt des Generalshotels nicht möglich. Sie schreibt: „Der Abriss einer denkmalwerten Immobilie kommt nur in Betracht, wenn das Gebäude aufgrund einer übergeordneten Entwicklung nicht erhalten werden kann. Dieser Abwägungsprozess zwischen den Belangen des Denkmalschutzes und des öffentlichen Interesses an der Realisierung des Regierungsflughafens am Flughafen BER wurde im Planänderungsverfahren unter Beteiligung der Denkmalpflegeeinrichtungen vorgenommen.“