11.10.2023 Menschenrechte — Antrag — hib 729/2023

AfD: Indoktrination palästinensischer Kinder verurteilen

Berlin: (hib/SAS) Die AfD-Fraktion fordert, die Erziehung zum Terrorismus von Kindern in den palästinensischen Gebieten zu verurteilen. Die „systematische Erziehung (...) zu sogenannten Märtyrern“ müsse als „eine Erziehung zu Attentätern, Mördern und Selbstmordattentätern“ benannt werden, um diese zu verurteilen, heißt es in einem Antrag (20/8740), über den der Bundestag am heutigen Mittwoch erstmalig debattiert.

Darin fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, anzuerkennen, dass diese Indoktrination zu „zahlreichen Terrorakten“ von Kindern gegen Israel und Israelis führe und „unmittelbar verantwortlich“ sei für eine steigende Zahl von verhafteten, verletzten und getöteten palästinensischen Kindern.

Der Palästinensischen Autonomiebehörde sowie der PLO, Fatah und Hamas solle sie die Einstellung aller Zahlungen in Aussicht stellen, sofern die Indoktrination nicht umgehend beendet werde. Deutsche Steuergelder in Höhe von jährlich circa neun Millionen Euro für den Bereich Grundbildung über den Haushaltstitel „Bilaterale finanzielle Zusammenarbeit“ sollten zudem sofort und solange eingestellt werden, bis die Richtlinien der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation (Unesco) in allen Lehrmaterialien „vollumfänglich berücksichtigt“ und alle antisemitischen und israelfeindlichen Lehrinhalte entfernt worden seien, heißt es im Antrag. Die Bundesregierung müsse sicherstellen, dass mit deutschen Steuergeldern weder Lehrmittel noch Lehrkräfte gefördert werden, die Gewaltaufrufe und Judenhass verbreiten.

Genau dies sei aber bislang der Fall, schreibt die AfD zur Begründung: Palästinensische Schulbücher riefen seit Jahren systematisch zu Gewalt und Hass gegen Juden auf. Die Unesco-Förderrichtlinien, wonach Schulmaterialien unter anderem eine „ausgewogene und respektvolle Darstellung“ der verschiedenen religiösen, sozialen und kulturellen Gruppen aufweisen müssen und „die friedliche Koexistenz fördern sollen“ , würden vielfach unterlaufen, heißt es im Antrag.

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